22
Mai
2012

Jeder Zeehnte Patient wird von seinen Angehörigen fixiert...

In Pflegeheimen werden Angehörige nicht selten in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Dies geschieht z.B. auf Grund einer Demenz-Erkrankung. Eine Fixierung eines Patient obliegt hohen Auflagen und darf nicht "einfach so" durchgeführt werden. Als Kontrollorgan fungiert hier der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen).

Wie sieht es aber im häuslichen Bereich aus, wenn die Angehörigen selber pflegen?

Laut einer Studie der Evangelischen Hochschule Freiburg werden von pflegenden Angehörigen in knapp zehn Prozent aller Fälle freiheitseinschränkende Maßnahmen eingesetzt. Oft geschieht dies mittels Gurten, Schlösser und Medikamenten. Fast jeder 3. Demenzkranke wird von seinen Angehörigen in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Gründe hierfür ist oft die totale Überforderung der Angehörigen mit der Pflege eines Familienmitglieds.

zu den am häufigsten verwendeten Zwangsmethoden gehören der Studie zufolge der Einsatz von hohen Bettgittern und beruhigende Medikamenten, gefolgt vom Abschließen der Wohnungstür und dem Fixieren mit Sicherheitsgurten.

"Angehörige denken, dass sie einfach die Tür hinter der gepflegten Person abschließen dürfen. Das stimmt nicht" - Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind keine Privatangelegenheit - AUCH NICHT ZUHAUSE !!!



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